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   OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92   

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https://dejure.org/1993,3955
OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92 (https://dejure.org/1993,3955)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.03.1993 - 12 WF 26/92 (https://dejure.org/1993,3955)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. März 1993 - 12 WF 26/92 (https://dejure.org/1993,3955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe ohne Raten; Bemessung der Zahlungen; Persönliche Verhältnisse; Wirtschaftliche Verhältnisse; Staatskasse; Eingeschränktes Beschwerderecht; Greifbare Gesetzeswidrigkeit; Pauschale Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe ohne Raten; Bemessung der Zahlungen; Persönliche Verhältnisse; Wirtschaftliche Verhältnisse; Staatskasse; Eingeschränktes Beschwerderecht; Greifbare Gesetzeswidrigkeit; Pauschale Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 127 Abs. 3

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92
    Der § 127 ZPO ist mit dem Ziel um den Absatz 3 ergänzt worden, der Staatskasse ein beschränktes Beschwerderecht einzuräumen, das nur dazu dienen soll, im Interesse der Haushaltsmittel der Länder zu Unrecht unterbliebene Zahlungsanordnungen nachträglich zu erreichen; der Staatskasse ist dadurch jedoch nicht über die beschränkte gesetzliche Ermächtigung hinaus die Befugnis zur Kontrolle richterlicher Entscheidungen eingeräumt worden (BGH NJW 1993, 135 f., 136 m.w.N.; vgl. auch Senat Beschl. vom 28.07.1987 - 12 WF 91/87 - und Beschl. vom 04.09.1987 - 12 WF 37/87).
  • OLG Oldenburg, 09.04.1987 - 12 WF 37/87

    Staatskasse, Beschwerde, Pkh-verfahren, Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92
    Der § 127 ZPO ist mit dem Ziel um den Absatz 3 ergänzt worden, der Staatskasse ein beschränktes Beschwerderecht einzuräumen, das nur dazu dienen soll, im Interesse der Haushaltsmittel der Länder zu Unrecht unterbliebene Zahlungsanordnungen nachträglich zu erreichen; der Staatskasse ist dadurch jedoch nicht über die beschränkte gesetzliche Ermächtigung hinaus die Befugnis zur Kontrolle richterlicher Entscheidungen eingeräumt worden (BGH NJW 1993, 135 f., 136 m.w.N.; vgl. auch Senat Beschl. vom 28.07.1987 - 12 WF 91/87 - und Beschl. vom 04.09.1987 - 12 WF 37/87).
  • KG, 05.07.1999 - 3 WF 1126/99

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Bezirksrevisors gegen die Bewilligung von

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