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OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe ohne Raten; Bemessung der Zahlungen; Persönliche Verhältnisse; Wirtschaftliche Verhältnisse; Staatskasse; Eingeschränktes Beschwerderecht; Greifbare Gesetzeswidrigkeit; Pauschale Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zwangsvollstreckung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe ohne Raten; Bemessung der Zahlungen; Persönliche Verhältnisse; Wirtschaftliche Verhältnisse; Staatskasse; Eingeschränktes Beschwerderecht; Greifbare Gesetzeswidrigkeit; Pauschale Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 127 Abs. 3
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 116
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92
Der § 127 ZPO ist mit dem Ziel um den Absatz 3 ergänzt worden, der Staatskasse ein beschränktes Beschwerderecht einzuräumen, das nur dazu dienen soll, im Interesse der Haushaltsmittel der Länder zu Unrecht unterbliebene Zahlungsanordnungen nachträglich zu erreichen; der Staatskasse ist dadurch jedoch nicht über die beschränkte gesetzliche Ermächtigung hinaus die Befugnis zur Kontrolle richterlicher Entscheidungen eingeräumt worden (BGH NJW 1993, 135 f., 136 m.w.N.; vgl. auch Senat Beschl. vom 28.07.1987 - 12 WF 91/87 - und Beschl. vom 04.09.1987 - 12 WF 37/87). - OLG Oldenburg, 09.04.1987 - 12 WF 37/87
Staatskasse, Beschwerde, Pkh-verfahren, Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.1993 - 12 WF 26/92
Der § 127 ZPO ist mit dem Ziel um den Absatz 3 ergänzt worden, der Staatskasse ein beschränktes Beschwerderecht einzuräumen, das nur dazu dienen soll, im Interesse der Haushaltsmittel der Länder zu Unrecht unterbliebene Zahlungsanordnungen nachträglich zu erreichen; der Staatskasse ist dadurch jedoch nicht über die beschränkte gesetzliche Ermächtigung hinaus die Befugnis zur Kontrolle richterlicher Entscheidungen eingeräumt worden (BGH NJW 1993, 135 f., 136 m.w.N.; vgl. auch Senat Beschl. vom 28.07.1987 - 12 WF 91/87 - und Beschl. vom 04.09.1987 - 12 WF 37/87).
- KG, 05.07.1999 - 3 WF 1126/99
Statthaftigkeit der Beschwerde eines Bezirksrevisors gegen die Bewilligung von …
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